Wohnungseigentumsrecht

 

Die Fragen und Aufgabenstellungen im Wohnungseigentumsrecht sind vielfältig und kaum in Stichworten zusammen zu fassen. Den aktuellen Gesetzestext des Wohnungseigentumsgesetz finden Sie hier.

Insbesondere bei Themen wie

  • Überprüfung der Teilungserklärung
  • Beratung von Verwalter, Beirat oder Miteigentümer vor und ggf. in der Eigentümerversammlung
  • Überprüfung und Gestaltung von Verwalterverträgen
  • Überprüfung und Durchsetzung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft
  • Beratung und gerichtliche Vertretung des Verwalters
  • Erhebung von Anfechtungsklagen bzw. die Verteidigung von Beschlüssen im
    gerichtlichen Verfahren
  • das Beitreiben von Wohngeldern, sowohl außergerichtlich, gerichtlich, als auch im Zwangsvollstreckungsverfahren
  • Durchführung der Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung von Wohnungseigentum

stehen Ihnen unsere Sachbearbeiter kompetent zur Seite.

Beratung des Verwalters in seiner Verwaltungstätigkeit, insb.

  • Durchführung von Beschlüssen
  • Rechte und Pflichten aus Verwaltervertrag und Gesetz
  • Abrechnungserstellung
  • Fragen im Hinblick auf die zu führende Beschlusssammlung
  • Kontenführung
  • Verwalterhaftung
  • etc.

Zögern Sie nicht, sich mit Ihren Fragen an uns zu wenden!

Gerne stehen wir Ihnen hier sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich zur Seite.

 

Ihre Ansprechpartner:

Justizrat Walter Klein

RA Daniel Fischer