Die Fragen und Aufgabenstellungen im Wohnungseigentumsrecht sind vielfältig und kaum in Stichworten zusammen zu fassen. Den aktuellen Gesetzestext des Wohnungseigentumsgesetz finden Sie hier.
Insbesondere bei Themen wie
- Überprüfung der Teilungserklärung
- Beratung von Verwalter, Beirat oder Miteigentümer vor und ggf. in der Eigentümerversammlung
- Überprüfung und Gestaltung von Verwalterverträgen
- Überprüfung und Durchsetzung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft
- Beratung und gerichtliche Vertretung des Verwalters
- Erhebung von Anfechtungsklagen bzw. die Verteidigung von Beschlüssen im
gerichtlichen Verfahren - das Beitreiben von Wohngeldern, sowohl außergerichtlich, gerichtlich, als auch im Zwangsvollstreckungsverfahren
- Durchführung der Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung von Wohnungseigentum
stehen Ihnen unsere Sachbearbeiter kompetent zur Seite.
Beratung des Verwalters in seiner Verwaltungstätigkeit, insb.
- Durchführung von Beschlüssen
- Rechte und Pflichten aus Verwaltervertrag und Gesetz
- Abrechnungserstellung
- Fragen im Hinblick auf die zu führende Beschlusssammlung
- Kontenführung
- Verwalterhaftung
- etc.
Zögern Sie nicht, sich mit Ihren Fragen an uns zu wenden!
Gerne stehen wir Ihnen hier sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich zur Seite.