(Verkehrs-) Ordnungswidrigkeiten

 

Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird häufig das „kleine Strafrecht“ genannt.

Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Gesetzesverstoß „ohne kriminellen Gehalt“; sie wiegt weniger schwer als eine Straftat und wird deshalb auch nicht mit einer Strafe geahndet, sondern mit einer Geldbuße.

Am bekanntesten und häufigsten sind die Ordnungswidrigkeiten des Verkehrsrechts; doch auch in anderen Spezialgesetzen sind Ordnungswidrigkeiten enthalten.

Die bekanntesten Ordnungswidrigkeitentatbestände im Verkehrsrecht sind:

  • Geschwindkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstöße
  • Abstandsunterschreitungen
  • Telefonieren im Auto
  • Überschreiten von Lenkzeiten für Berufskraftfahrer

Das Ordnungswidrigkeitenverfahren gliedert sich in zwei Teile: das Verwaltungsverfahren, das von der Bußgeldbehörde geführt wird und mit dem Einspruch gegen einen von dieser zu erlassenden  Bußgeldbescheid endet und das gerichtliche Verfahren, das sich dem ersten Teil anschließt.

Abgesehen von teilweise hohen Bußgeldern, können Ordnungswidrigkeiten weitere erhebliche Nachteile mit sich führen, wie z.B. den Verlust des Führerscheins.

Es ist deshalb auch im Ordnungswidrigkeitenrecht von Bedeutung, sich frühzeitig in die Hände eines spezialisierten Fachmannes (oder einer Fachfrau) zu begeben, um schwerwiegenden Folgen vorzubeugen.

Wir beraten und verteidigen Sie auch auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrecht umfassend und kompetent.

Wir klären Sie darüber auf, welche Konsequenzen der vorgeworfene Verstoß für Sie hat und wie Sie sich am besten verhalten.

Als Rechtsanwälte erhalten wir Einsicht in die Akten, die auch im Ordnungswidrigkeitenrecht von herausragender Bedeutung ist. Ohne die Einzelheiten des Vorwurfs zu kennen, ist einen ordentliche Verteidigung faktisch nicht möglich.

Wir versuchen, eine Einstellung des Verfahrens zum frühstmöglichen Zeitpunkt zu erreichen, stehen Ihnen aber auch in einem Gerichtsverfahren zur Seite, wenn sich ein solches nicht vermeiden lässt.

 

Ihre Ansprechpartner:

Justizrat Walter Klein

Rechtsanwalt Daniel Fischer