Unter allgemeinem Zivilrecht verstehen wir nicht nur die §§ 1- 240 BGB. Unter dem allgemeinem Zivilrecht verstehen wir vielmehr übergreifende Bereiche des Zivilrechts, welche sich nicht in ein Schema pressen lassen und die nicht besonderer Gegenstand einer Fachanwaltschaft sind, wie das Familienrecht oder Erbrecht.
Wir führen unter diesem Punkt mithin sämtliche Rechtsgebiete im privatrechtlichen Bereich, stichwortartig lässt sich dieser kaum eingrenzen, es gehören hierher insbesondere Fragen im Zusammenhang mit
Vertragsschluss, Beendigung, Haftung, Gewährleistung aus
- Kaufvertrag (insb. auch Internetauktionen bei ebay u.ä.)
- Werkvertrag
- Dienstvertrag
- Bankverträge (Verbraucherkredit, Giroverträge, Sicherungsübereignungen, Finanzierungsformen)
- Bürgschaft
- Maklervertrag
- Reiserecht
- Leihe
- Pacht
- Schenkung u.v.m.
Möglichkeit der Gestaltung der eigenen Interessenlage insbesondere Abgabe von Erklärungen durch
- Stellvertreter, Boten
- Zustellungen
Beseitigung/oder Beendigung von Willenserklärungen/Rechtsgeschäften durch
- Anfechtung (bei erheblichen Irrtümern, arglistiger Täuschung oder Drohung)
- Widerruf (bei Haustürgeschäften, Fernabsatzverträgen (z. Bsp. per Telefon oder Internet geschlossen))
- Kündigung
- Rücktritt, etc.
Geltendmachung und/oder Abwehr von Ansprüche gegenüber Dritten durch
- Titulierung (im gerichtlichen Verfahren)
- Forderungsmanagement (Aufstellung, Beitreibung, Titulierung, Vollstreckung)
- Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
- Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Abwehr der Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsschutz
Wir helfen Ihnen gerne, die Berechtigung einer Schadensgeltendmachung zu überprüfen. Hierbei ist zu denken an
- Schadensersatz durch Wiederherstellung in Natur oder in Geld
- Schmerzensgeld
- Entgangenen Gewinn
- Nutzungsausfall
- Vergebliche Aufwendungen u.v.m.
Gesetzliche Ansprüche
- Auf Herausgabe von Eigentum
- Abwehr von Schäden
- Unterlassen und Widerruf ehrverletzender Äußerungen, Körperverletzungen, Grenzübertritten u.ä.
- Probleme und Streitigkeiten im Zusammenleben mit Nachbarn
Selbstverständlich ist diese Auflistung lediglich beispielhaft und daher nicht vollständig. Scheuen Sie sich nicht, mit Ihren Fragen an unsere Rechtsanwälte heranzutreten.