Strafrecht

 

Auf dem Gebiet des Strafrechts bieten wir Ihnen einerseits umfassende Strafverteidigung an vom Ermittlungsverfahren bis hin zur Strafvollstreckung.

Andererseits helfen wir Ihnen auch als Opfer einer Straftat und verteten Ihre Rechte vom Fertigen einer Strafanzeige bis zur Vertretung der Nebenklage vor Gericht.

Strafverteidigung

Wie in kaum einem Rechtsgebiet ist es im Strafrecht von immanenter Bedeutung, sich rechtlichen Beistand zu suchen bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Eine wirksame Strafverteidigung fängt unmittelbar nach dem Gesetzesverstoß an und nicht erst, wenn die Anklage erhoben oder die Gerichtsverhandlung anberaumt ist.

Durch die frühzeitige Kenntnis von einem (möglichen) Strafverfahren können wir Sie vorab über Ihre Rechte als Beschuldigter sowie über möglicherweise drohende Zwangsmaßnahmen der Ermittlungsbehörden aufklären und Ihnen Anleitungen im Umgang mit den Behörden geben.

Wir können in Erfahrung bringen, ob tatsächlich ein Verfahren gegen Sie läuft und Sie durch Einsichtnahme in die Ermittlungakten über den Stand des Verfahrens informieren.

Sollten die Ermittlungsbehörden tatsächlich belastende Maßnahmen wie

  • Durchsuchungen,
  • Beschlagnahmen,
  • Untersuchungshaft,
  • vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

anordnen, können wir Ihnen direkt zur Seite stehen, Ihre Rechte wahrnehmen und dadurch versuchen, eine schnelle Beendigung der Zwangsmaßnahmen zu erreichen. Natürlich besuchen wir Sie während einer Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt und vertreten dort Ihre Rechte.

Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir Ihren Fall auf und besprechen die günstigste Vorgehensweise.

Auch durch Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Gericht können wir versuchen, eine Anklageerhebung oder die Erhebung der öffentlichen Klage zu vermeiden.

In einem Großteil der Fälle kann durch gezieltes Verteidigerhandeln im Ermittlungsverfahren die Durchführung eines – für die Beschuldigten stets belastenden – Gerichtsverfahrens vermieden werden.

In einem dennoch anberaumten Prozess nehmen wir Ihre Rechte als Angeklagter wahr mit dem Ziel, das optimale Strafmaß für Sie zu erreichen.

Gerne übernehmen wir auch Pflichtverteidigungen. Solche Mandante werden bei uns nicht wie Mandate zweiter Klasse behandelt.

Selbstverständlich verteidigen wir Sie auch in weiteren Instanzen und vertreten Ihre Rechte in der Strafvollstreckung.

Durch unsere Fremdsprachenkenntnisse (Englisch, Französisch und Spanisch) ist es uns auch möglich, mit vielen ausländischen Straftätern in deren Muttersprache zu kommunizieren.

Unsere Tätigkeit in der Strafverteidigung bezieht sich u.a. auf folgende Teilbereiche:

  • Betäubungsmittelstrafrecht (BtmG)
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht (Tötungs- und andere Gewaltdelikte)
  • Sexualstrafsachen
  • Steuerstrafsachen (AO)
  • Verkehrsstrafsachen
  • Wirtschaftsstrafsachen

Opfervertretung/Nebenklage

Auch im Bereich der Wahrnehmung von Opferrechten gilt, dass frühes Handeln am effektivsten ist.

In bestimmten vom Gesetz angeordneten Fällen (z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung) ist zur Strafverfolgung ein Strafantrag erforderlich, der innerhalb von drei Monaten gestellt werden muss. Nur bei Stellung des Strafantrages innerhalb dieser Frist können Sie dann Ihre Rechte als Opfer nutzen.

Doch auch ohne Strafantragserfordernis ist es sinnvoll, sich als Opfer einer Straftat zeitnah rechtlichen Beistandes zu bedienen. Bei langem Zeitablauf könnten Beweise verloren gehen, Zeugen umziehen und dadurch unerreichbar werden oder Aussagen konturenloser werden.

Wir können Ihnen als Opfer einer Straftat helfen, eine Strafanzeige zu fertigen, d.h. den Ermittlungsbehörden den Sachverhalt schildern und sie gegebenenfalls auf notwendige Zwangsmaßnahmen hinweisen.

Wir erhalten Einsicht in die Ermittlungsakten und können Sie dadurch über den Gang des Verfahrens informieren. Darüber hinaus können wir Ihnen als Zeugenbeistand zur Seite stehen.

Als Vertreter der Nebenklage können wir Ihre Rechte als Opfer in einem Strafverfahren vertreten. Sofern notwendig, sieht das Gesetz dafür sogar Prozesskostenhilfe vor.

 

Ihr Ansprechpartner:

Justizrat Walter Klein