Verkehrsrecht

 

Im Verkehrsrecht sind wir seit vielen Jahren Vertrauenssozietät des »Auto Club Europa« (ACE)  und verfügen über eine umfassende Erfahrung in sämtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

Das Verkehrsrecht ist kein “eigenständiges Rechtsgebiet“. Es setzt sich insbesondere zusammen aus

  • dem Schadensrecht des Zivilrechts (§§ 249ff BGB)
  • dem Deliktsrecht (§§ 823 ff BGB)
  • dem Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • der Straßenverkehrsordnung StVO und anderen Vorschriften.

Daneben werden Teile des Versicherungsrecht, insbesondere des

  • Pflichtversicherungsgesetzes (PflichtversG)
  • Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)

zum Verkehrsrecht gezählt.

Verkehrsrecht umfasst darüber hinaus Fragen im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisrecht, insbesondere der Fahrerlaubnisverordnung.

Zudem gehören auch die Ordnungswidrigkeitenvorschriften und Strafgesetze, die Verkehrsdelikte wie

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Fahren unter Einfluss von Drogen
  • Gefährdung im Straßenverkehr und
  • Gefährdung des Straßenverkehrs,
  • sowie Körperverletzungen und Tötungsdelikte, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr begangen werden

beinhalten,  zum Verkehrsrecht im weiteren Sinne.

Soweit sich ein Verkehrsunfall ereignet, bieten wir für den Fall unserer Mandatierung ein komplettes Leistungspaket an.

Anhand der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen machen wir Ihre Ansprüche gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer geltend, ggf. nehmen wir hierfür auch gerichtliche Hilfe in Anspruch.

Daneben sorgen wir für

  • die Schadensmeldung bei der eigenen Versicherung des Mandanten
  • die Einsicht in etwa vorhandene polizeiliche Unfallanzeigen
  • die Einsicht in etwaige Bußgeld- oder Ermittlungsakten
  • die Korrespondenz mit der Polizei/dem Ordnungsamt oder der Staatsanwaltschaft
  • die Korrespondenz mit der eigenen Vollkaskoversicherung
  • die Einholung ärztlicher Gutachten bei behandelnden Ärzten
  • die Veranlassung der Einholung eines Sachverständigengutachtens oder eines Kostenvoranschlags

soweit dies von Mandantenseite gewünscht wird.

Unmittelbar nach einem Unfall oder unmittelbar, nachdem Ihnen ein Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften vorgeworfen wird, raten wir Ihnen, sich unmittelbar an uns zu wenden. Wir können Sie umfassend wegen der weiteren Vorgehensweise beraten und ggf. bei allen – im Weiteren zu veranlassenden Schritten – zur Seite stehen, bzw. diese für Sie vornehmen. Das deutsche Schadensrecht ist sehr komplex und bietet verschiedene Handlungsmöglichkeiten und auch Wahlrechte.

Neben der Geltendmachung und/oder Abwehr von

  • Schadensersatzansprüchen
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall

besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit der

  • fiktiven Abrechnung auf Gutachtenbasis
  • Geltendmachung/Abwehr von Nutzungsausfall für das Fahrzeug, sowie etwaiger Mietwagenkosten
  • Geltendmachung/Abwehr eines merkantilen Minderwerts eines Fahrzeugs
  • Geltendmachung/Abwehr von Abschleppkosten
  • u.v.m.

Zögern Sie nicht, sich mit Ihren Fragen an uns zu wenden.

Unfallschaden melden

 

Bußgeld melden

 

Ihre Ansprechpartner:

Justizrat Walter Klein

Rechtsanwalt Daniel Fischer