Mediation

Was ist das?

Mediation ist eine professionelle Methode zur Konfliktbearbeitung, die sich neben der gerichtlichen Auseinandersetzung etabliert hat. Zugleich ist Mediation ein Gesprächs- und Verhandlungsprozess. Mediatoren sind neutrale Vermittler. Sie haben keine Entscheidungsmacht. Sie sind keine Schlichter. Sie unterstützen die Betroffenen, den entstandenen Konflikt selbst, eigenverantwortlich und angemessen zu regeln.

Was sind die Ziele einer Mediation?

Ziel dieses Verfahrens ist eine tragfähige, selbstbestimmte Regelung für die anfallenden Streitpunkte. Ziel der Mediation ist es vor allem auch, dass die Lösungen den jeweiligen Interessen der Beteiligten entsprechen.

Mit welchem Zeitaufwand ist zu rechnen?

Je Mediationstermin sind mindestens 50 min anzusetzen. Die Terminsdauer kann vereinbart werden. Mehr als eineinhalb Stunden werden meistens nicht gebraucht. Je nach Umfang der Auseinandersetzung sind in der Regel zwischen fünf und 15 Mediationstermine erforderlich aber auch genügend.

Wie läuft eine Mediation ab?

In einem Ersttermin wird der Konflikt von den Beteiligten mit dem Mediator besprochen. Dabei wird unter anderem geklärt, ob voraussichtlich eine Mediation ein geeignetes Verfahren sein kann.

Entscheiden sich die Beteiligten übereinstimmend, die Mediation fortzusetzen, wird der Konflikt nach und nach vertieft besprochen und bearbeitet. Sind die Interessen der Beteiligten deutlich und verständlich geworden, werden Lösungen verhandelt. Der Mediator leuchtet die Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten aus, strukturitert die Kommunikation, unterstützt beide Beteiligten ohne dabei parteilich zu werden, hält den Gesprächs- und Verhandlungsprozess in Gang, usw.

Bei welchen Konflikten kann eine Mediation sinnvoll sein? Bei welchen nicht?

Mediation wird heute in ganz verschiedenen Bereichen genutzt. Sie wird unter anderem angewandt

– im Arbeitsleben bei belasteten Arbeitsverhältnissen, Konflikten unter Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen

– bei Meinungsverschiedenheiten und Konflikten zwischen Gesellschaftern von Unternehmen in der Gesellschafterversammlung, bei Liquidation oder Veräußerung der Gesellschaft usw.

– bei Streitigkeiten anläßlich von Trennung und Scheidung über Unterhalt, Zugewinnausgleich, elterliche Sorge, Umgang mit Kindern usw.

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten werden individuell in einer Mediationsvereinbarung festgeschrieben. In der Regel vereinbaren wir aufwandsabhängige Beträge, die je Mediationssitzung anfallen.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt/Mediator Jörg-Toralt Warner