Steuerstrafrecht

 

Im Steuerstrafrecht ist es stets erforderlich, bedacht vorzugehen. Möglichst früh – wenn möglich vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Finanzbehörden – sollte Rechtsrat eingeholt werden. Dies bietet die Möglichkeit der

  • Selbstanzeigenberatung
  • Überprüfung, ob überhaupt eine Steuerstraftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt und
  • der Vorbereitung auf das weitere Verfahren.

Wenn das Ermittlungsverfahren bereits eingeleitet ist, besteht die Möglichkeit ggf. durch

  • Nacherklärungen
  • tatsächliche Verständigungen &
  • Akteneinsicht in die Strafakten

eine Abmilderung der zu erwartenden Folgen zu erreichen, ggf. kann eine Hauptverhandlung umgangen werden.

Zudem stehen wir im Rahmen von

  • Vernehmungen
  • Durchsuchungen
  • Beschlagnahmen
  • Verhaftung

unterstützend und beratend an Ihrer Seite.

Ggf. vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich als Strafverteidiger vor Gericht.

Es ist in Steuerstrafsachen niemals zu spät, einen Verteidiger hinzuzuziehen. Die besten Ergebnisse erreicht man jedoch bei einer möglichst frühen Mandatierung, optimalerweise vor Entdeckung der Tat!

 

Ihr Ansprechpartner:

RA Daniel Fischer

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