Sozialrecht

 

Wir beraten abhängig Beschäftigte, Versicherte, Leistungsempfänger und Vertreter juristischer Personen

Einen wesentlichen Teil des Sozialrechts bildet die Sozialversicherung. Sie dient der Vorsorge vor speziellen Risiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Arbeitsunfall, Erwerbsminderung. Zum Sozialrecht gehören ferner die Bereiche soziale Entschädigung, soziale Hilfe und soziale Förderung.

Was können wir für Sie tun?

1. Beratung und Vertretung bei Problemen im Zusammenhang mit einer „Beschäftigung“:

  • Scheinselbständigkeit, Versicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern, Befreiung von der Versicherungspflicht, „geringfügige“ Beschäftigung, Vertretung bei der Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen u.a.
  • Vertretung gegenüber den Sozialversicherungsträgern, z. B. im Statusfeststellungsverfahren.

2. Wir informieren, beraten und vertreten Sie vor oder bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Arbeitsunfall, Erwerbsminderung, Pflegebedürftigkeit und beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Dazu gehören beispielsweise folgende Themen:

  • Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit/Freiwillige Versicherung
  • Krankengeld; Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation; Renten wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung
  • Vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrenten
  • Probleme bei Arbeitslosigkeit: Arbeitslosengeld I, Insolvenzgeld, Vermeidung von Sperrzeiten
  •  Gesetzliche Unfallversicherung: MdE, Verletztengeld, Unfallrente, Berufskrankheit
  •  Gesetzliche Pflegeversicherung: Pflegebedürftigkeit Stufe I-III, Pflegesachleistung, Pflegegeld, Kombination von Geld- und Sachleistung.

3. Wir beraten und vertreten Leistungsempfänger und behinderte Menschen im Bereich der sozialen Hilfe und der sozialen Förderung, etwa bei Auseinandersetzungen wegen

  • Höhe des Grades der Behinderung (GdB/„Prozente“), Feststellung der Schwerbehinderung, Nachteilsausgleich G, aG, RF, „Gleichstellung“ u.a.
  • Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Kindergeld

Wir vertreten Sie vor allen deutschen Sozialgerichten

  • in Verfahren wegen des versicherungsrechtlichen Status
  • wegen Ihrer Rechte auf wirtschaftliche Sicherung bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Arbeitsunfall, Alter und Pflegebedürftigkeit
  • im Rechtsstreit wegen Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
  • in Verfahren wegen Ihrer sozialen Rechte als behinderter Mensch

Außergerichtlich können wir Sie unterstützen

  • schon vor und bei der Antragstellung gegenüber Leistungsträgern
  • bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Verwaltungsverfahren und im Widerspruchsverfahren.

 

Ihr Ansprechpartner:

RA Jörg-Toralt Warner