Mietrecht

 

Im Mietrecht beraten wir Sie umfassend, gerne vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich.

Schwerpunkte sind dabei insbesondere Fragen im Zusammenhang mit,

  • Abschluss und Überprüfung des Mietvertrages,
  • Übergabe der Mietsache,
  • Mietsicherheiten,
  • Mietzahlungen und Mietrückständen,
  • Mieterhöhungsmöglichkeiten,
  • Betriebskostenabrechnungen,
  • Schäden an der Mietsache,
  • Mängel der Mietsache,
  • Geltendmachung von Mängelrechten (Beispielsweise Mietminderung oder Schadenersatz),
  • Vertretung in Räumungsprozessen und anderen mietrechtlichen Gerichtsverfahren,
  • Vertretung im Vollstreckungsverfahren.

Selbstverständlich ist diese Auflistung lediglich beispielhaft und daher nicht vollständig. Scheuen Sie sich nicht, mit Ihren Fragen an unsere Rechtsanwälte heranzutreten.

Ihre Ansprechpartner:

Justizrat Walter Klein

RA Daniel Fischer