Im Mietrecht beraten wir Sie umfassend, gerne vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich.
Schwerpunkte sind dabei insbesondere Fragen im Zusammenhang mit,
- Abschluss und Überprüfung des Mietvertrages,
- Übergabe der Mietsache,
- Mietsicherheiten,
- Mietzahlungen und Mietrückständen,
- Mieterhöhungsmöglichkeiten,
- Betriebskostenabrechnungen,
- Schäden an der Mietsache,
- Mängel der Mietsache,
- Geltendmachung von Mängelrechten (Beispielsweise Mietminderung oder Schadenersatz),
- Vertretung in Räumungsprozessen und anderen mietrechtlichen Gerichtsverfahren,
- Vertretung im Vollstreckungsverfahren.
Selbstverständlich ist diese Auflistung lediglich beispielhaft und daher nicht vollständig. Scheuen Sie sich nicht, mit Ihren Fragen an unsere Rechtsanwälte heranzutreten.