Familienrecht

Gerne beraten und vertreten wir Sie auch im Familienrecht.

Im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung geht es meist um folgende Themen:

  • Aufteilung von Hausrat/Haushaltsgegenständen
  • Kindesunterhalt
  • Scheidungsvoraussetzungen/Trennungsdauer/Härtescheidung
  • Sorgerecht
  • Unterhalt/Trennungsunterhalt/Nachehelicher Unterhalt
  • Umgangsrecht
  • Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften: Versorgungsausgleich
  • Vermögensrechtliche Fragestellungen: vor allem „Zugewinnausgleich“

Vielfach ist eine „Einvernehmliche Ehescheidung“ möglich.

Die einvernehmliche Scheidung ist gar nicht so selten einer streitigen Scheidung vorzuziehen. Sie verursacht geringere Kosten. Sie ist oft weniger emotional belastend. Sie wird vielfach auch im Interesse der Kinder angestrebt.

Ferner beraten und vertreten wir Sie zu den Themen:

  • Elternunterhalt (Inanspruchnahme von Kindern durch ihre Eltern)
  • Abwehr von „übergeleiteten“ Unterhaltsansprüchen (der Träger der Sozialhilfe macht Unterhaltsansprüche geltend)

 

Welche Kosten entstehen?

Die Rechtsanwaltsgebühren Richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für die Erstberatung vereinbaren wir mit Ihnen eine angemessene Beratungspauschale.

 

Ihr Ansprechpartner:

RA Jörg-Toralt Warner